Verfasst von: palando | 21. Februar 2007

bmj gegen „Killerspiele“

Für so genannte Killerspiele und Gewaltvideos sollen erstmals europaweite Richtlinien erarbeitet werden. Das ist das Ziel von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Nach einem Treffen mit dem Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Franco Frattini, sagte Zypries, es solle ein Katalog entwickelt werden, der sich an deutschem Recht orientiere.

Deutschland ist der einzige EU-Staat, in dem eine Altersfreigabe und -kennzeichnung für Computerspiele und Filme gesetzlich vorgeschrieben ist. Zuständig für die Kontrolle und Einschätzung der Computerspiele ist die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) mit Vertretern aller Bundesländer. Nach Angaben von USK-Geschäftsführer Klaus Spieler ist ein Spiel jugendgefährdend, wenn ein Spieler Gewalt gegen Menschen oder eine menschenähnliche Figur anwenden muss. Eine genaue Definition für Killerspiele gibt es nicht.

Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien richten sich dagegen nach dem Pan-European-Game-Information-System (PEGI), das lediglich Altersempfehlungen ausgibt. Verkäufer von Computerspielen sind in diesen Ländern nicht gesetzlich verpflichtet, das Alter der Käufer zu kontrollieren.

Auch was als jugendgefährdend gilt, wird unterschiedlich bewertet. Während in Deutschland besonders Gewaltverherrlichung auf dem Index steht, fallen bei den PEGI-Empfehlungen Kraftausdrücke oder sexuelle Anzüglichkeiten stärker ins Gewicht.



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Antworten

  1. also ich finde ein verbot nicht sinnvoll, man kann doch diese spiele nicht nur als auslöser für die amokläufe sehen…


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