1. Gesetzliche Regelungen
§ 131 StGB: Rechtsgrundlage gegen „Killerspiele“
2. Gesetzesvorschläge
3. Beitrage und Kommentare
Bisherige Regelungen reichen aus
Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz
4. Links
Ursache und Wirkung werden vertauscht (heise)
Gesetzliche Action gegen Killerspiele (heise)
Pressemitteilung des bmj vom 08.12.2006
Bundesrat vertagt bayerischen Gesetzentwurf gegen Killerspiele
Medienwissenschaftler: Kein neues Gesetz für Gewaltspiele nötig
Bundesratsvorstoß zum „Killerspiele-Verbot“ erntet viele schlechte Noten