Verfasst von: palando | 27. April 2007

Kabinetsbeschluss Bayern zu “Killerspielen”

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 09.01.2007 (Auszug):

  1. Verbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch:
    Schwerpunkt der Bundesratsinitiative ist das Verbot virtueller Killerspiele durch Schaffung eines neuen Straftatbestandes. Dieser erfasst nach dem bayerischen Gesetzesvorschlag Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen. „Menschenverachtende virtuelle Gewaltspiele haben eine gewaltabstumpfende Wirkung und wirken auf labile Personen auch stimulierend. Um solche Gewaltspiele effektiv bekämpfen zu können, brauchen wir ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot im Strafrecht“, erläuterte Stewens. Die bestehenden Verbotsregelungen seien derzeit noch nicht ausreichend, um derartige Gewaltspiele wirklich vom Markt zu drängen.
  2. Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht
    Weiterer Bestandteil der Bundesratsinitiative ist ein Verbot real nachempfundener Killerspiele, wie beispielsweise Gotcha, Paintball und Laserdrome, als Ordnungswidrigkeit. „Spiele, die in menschenverachtender Weise real nachempfundene Verletzungs- oder Tötungshandlungen von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simulieren, widersprechen in elementarer Weise der Werteordnung unserer Gesellschaft“, erklärte die Ministerin. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Spiele seien bislang noch unzureichend.
  3. Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele
    In das Jugendschutzgesetz soll ein Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele aufgenommen werden. Die Ministerin kritisierte, dass es gängige Praxis sei, solche in höchstem Maße problematischen Inhalte auch an Kinder und Jugendliche weiterzugeben, obwohl es sich dabei um eine Straftat handele.

Weitere Beiträge und Links zum Thema Killerspiele…


Antworten

  1. [...] Mehr Informationen zum Thema hier [...]


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